Homöopathie wurde von den deutschen Arzt Samuel Hahnemann (1755-1843) entwickelt. „Similia similibus curentur“ – Ähnliches möge mit Ähnlichem geheilt werden. So wird das Wirkprinzip (Ähnlichkeitsprinzip) in der Homöopathie beschrieben.

Es wird somit das homöopathische Arzneimittel gewählt, das am gesunden Menschen genau die Symptomatik (nicht die Krankheit) hervorruft, die der Patient zeigt.
Damit das homöopathische Arzneimittel gefunden werden kann, welches am besten die Symptome des Patienten abdeckt ist eine umfassende Befragung des Patienten notwendig (homöopathische Fallaufnahme). Anschließend wird mit denen aus der Fallaufnahme gewonnen Symptomen und Informationen das richtige homöopathische Arzneimittel ausgewählt (Repertorisation).

Homöopathische Arzneimittel enthalten die Wirksubstanz jedoch nicht in Reinform sondern in besonderer Verdünnung, die durch das homöopathische Herstellungsverfahren erzielt wird. Nach festen Regeln werden die Ausgangsstoffe potenziert (verdünnt) und durch verschütteln oder verreiben dynamisiert. Bei der Dynamisierung wird die Information der Wirksubstanz auf das Trägermedium z.B. Ethanol 40% oder Milchzucker übertragen.

Die Ausgangsstoffe homöopathischer Arzneimittel stammen aus Pflanzen, Tieren oder Mineralien.

Homöopathische Arzneimittel können durch Ihre spezielle Verdünnung die Selbstheilungskräfte des Patienten anregen, um die Harmonie zwischen Körper, Geist und Seele wiederherzustellen. Homöopathische Arzneimittel werden üblicherweise als Globuli, Tabletten oder Tropfen angewandt.

Außer den klassischen Einzelhomöopathika, die ich nach sorgfältiger Repertorisierung einsetze, verordne ich bei entsprechender Indikation auch gerne zugelassene Komplexmittel. Das sind Homöopathika mit mehreren Wirkstoffen, viele davon mit konkreten Anwendungsgebieten.

Homöopathie hat ein breites Anwendungsspektrum von akuten bis zu chronischen Erkrankungen. Die Wirkungsweise der Homöopathie konnte bisher nicht vollständig wissenschaftlich erklärt werden.

Von der evidenzbasierten Medizin wird die Homöopathie kaum anerkannt. Der Gesetzgeber erkennt sie dagegen als besondere Therapierichtung an, hat die Homöopathie in das Arzneimittelgesetz aufgenommen, regelt im homöopathischen Arzneibuch die Herstellung, monographiert die Inhaltsstoffe und regelt auch die Qualitätsparameter. Soweit diese homöopathisch zubereiteten Produkte keine Zulassung, sondern eine Registrierung besitzen, werden für diese nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes auch keine Anwendungsgebiete ausgewiesen. Hier entscheiden das Wissen und die Erfahrung des Anwenders, respektive Verordners.

Eine kleine Auswahl von möglichen Anwendungsgebieten ist nachfolgend aufgeführt:

  • Magen-Darm-Erkrankungen (z.B. Reizdarm)
  • Allergien
  • Erschöpfungszustände, Burnout und Stress-Symptomatiken
  • Schlafstörungen
  • Erkrankungen der Atemwege (z.B. Asthma)
  • Erkrankungen der Haut (z.B. Neurodermitis)
  • Unterstützend bei chronische Schmerzen (z.B. Migräne, Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen)
  • Stärkung des Immunsystems

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